TÄTIGKEIT
ALLGEMEIN
Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, wie Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen etc.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung und Inkasso, Abwehr von Forderungen sowie Durchführung und Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
ALLGEMEIN
Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren, insbesondere im Jugendstrafrecht.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Verteidigung sowohl als Wahlverteidiger als auch Pflichtverteidiger. Verteidigung bei Untersuchungshaft und im Ermittlungsverfahren sowie im Hauptsacheverfahren.Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Strafrecht liegt im Jugendstrafrecht, dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Sozialstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht.
ALLGEMEIN
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Recht der Wohnraummiete sowie Geschäftsraummiete sowie Pacht.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Beratung und Vertretung bei Mängeln, Mietminderung, Mieterhöhung, ordentlicher und außerordentlichen bzw. fristloser Kündigung, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten bzw. Betriebskosten.
ALLGEMEIN
Vertretung und Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht.
Dies umfasst die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Unfallversicherung, der privaten Berunfsunfähigkeitsversicherung, private Lebensversicherungen, Kraftfahrversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung etc.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Geltendmachung von Ansprüchen im Versicherungsfall sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Vertretung bei Leistungsablehnung. Abwehr von Rückzahlungsansprüchen. Vertretung im Falle der Anfechtung und Kündigung sowie Rücktritt vom Versicherungsvertrag.
Scheidungs- und Versorgungsrecht
Die Durchführung von Scheidungen, seien es streitige oder einvernehmliche Scheidungen mit allen dazu gehörigen Fragen des Versorgungsausgleichs.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Meine Tätigkeit umfasst hier die Aufklärung über die Aufklärung über die Voraussetzungen welche erfüllt sein müssen um eine Scheidung einzuleiten, deren Folgen für Sie als Betroffene als auch die Stellung des Scheidungsantrages samt Ausgleich der in der Ehezeit erreichten Versorgungsanwartschaften bei öffentlichen Trägern (Rentenversicherung) als auch bei privater Altervorsorge.
Unterhalt
Das Unterhaltsrecht in Form von Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegenüber dem anderen nach der Trennung bei noch bestehender Ehe (Trennungsunterhalt) und nach rechtskräftiger Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Im Falle der Trennung umfasst die Beratung neben den rein familienrechtlichen Fragen auch die Frage der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) sowie steuerrechtliche Auswirkungen wie z.B. den Steuerklassenwechsel.
Kindesunterhalt für minderjährige Kinder (Minderjährigenunterhalt) und Unterhalt für volljährige Kinder u.a. im Falle noch bestehender Ausbildung (Volljährigenunterhalt).
Verteidigung im Falle strafrechtlicher Maßnahmen wegen Verletzung von Unterhaltspflichten.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Unterstützung bei der Verschaffung von entsprechenden Titeln (sog. Unterhaltstitel wie gerichtliche Unterhaltsbeschlüsse, Jugendamtsurkunden und notarielle Urkunden) im Rahmen gerichtlicher Verfahren als auch außergerichtlich zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wie Lohnpfändungen, Kontenpfändungen etc.
Geltendmachung von Auskunftsansprüchen zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen und zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren und zur Verschaffung von Unterhaltstiteln.
Die Abänderung schon bestehender Titel im Falle der Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Unterhaltsberechtigten und bei Unterhaltspflichtigen.
Vorgehen gegen Vollstreckungsmaßnahmen bei Lohnpfändungen, Kontenpfändungen etc.
Verschaffung eines “schnellen” Titels im Wege einer einstweiligen Anordnung.
Verteidigung im Falle eines Ermittlungs- und Strafverfahrens wegen verletzung von Unterhaltspflichten
Kinderschaftsrecht
Das Kindschaftsrecht umfasst die Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts im Falle der Trennung und Scheidung als auch bei nicht verheirateten Eltern.
SORGERECHT
Sorgerechtsfragen umfassen die Aufhebung schon bestehenden gemeinsamen Sorgerechts die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Ehegatten (Alleinsorgerecht) und im Falle der Alleinsorge der Mutter bei bereits erfolgter Übertragung bzw. bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei fehlender Sorgerechtserklärung die Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts.
Im Falle des Entzugs des Sorgerechts im Falle des Einschreitens des Jugendamtes bei behaupteter Kindeswohlsgefährdung (Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB).
Fragen zum Einschreiten des Jugendamtes durch Inobhutnahme.
Fragen bei Kindesentführung.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Stellung von Sorgerechtsanträgen auf Übertragung des Alleinigensorgerechts sowie Unterstützung einen Sorgerechtsentzug zu vermeiden sei es durch den Antrag eines Ehegatten eines/einer Lebensgefährten/-in bei nicht verheirateten Partnern oder auf Anregung des Jugendamtes.
Sorgerechtsanträge bei großer Eile im Wege der einstweiligen Anordnung.
Unterstützung bei Kindesentführung
UMGANGSRECHT
Fragen zur Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs z.B. Häufigkeit, zeitlicher Abstand und Umfang.
Einschränkungen des Umgangsrecht z.B. bei Anordnung des begleitenden Umgangs und/oder völligen Ausschluss des Umgangsrechts.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Beratung zur Klärung was bedeutet Umgang und was ist der Unterschied zum Sorgerecht, was oft von Betroffenen nicht hinreichend unterschieden wird.
Die Stellung von Umgangsanträgen sowie Unterstützung Umgangseinschränkungen oder -ausschlüsse zu Vermeiden oder im Bedarfsfalle durchzusetzen.
Verschaffung einer zügigen Regelung durch einstweilige Anordnung und Klärung der dafür notwendigen Voraussetzung
Vermögungsauseinandersetzung
Umfasst hiervon ist die Auseinandersetzung im Rahmen der Güterstände (Zugewinnsgemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung).
Durchführung der Vermögensauseinandersetzung außerhalb der Güterrechts, wie die Auseinandersetzung eine gemeinsamen Immobilie, gemeinsamer Bankkonten, gemeinsamer Verbindlichkeiten und Schulden, gemeinsamer Versicherungen.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Beratung und Unterstützung bei der Vermögensauseinandersetzung.
Die Vorbereitung des Zugewinnsausgleichs durch Geltendmachung von Auskunftsansprüchen sowie die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen als auch Unterstützung für den Fall, dass Ihnen gegenüber Ausgleichsforderungen gestellt werden (Zugewinnsausgleich und Schuldausgleich).
Ehewohnung und Hausrat
Umfasst hiervon ist die Klärung der Frage ob die Ehewohnung einem der Ehegatten alleine zugewiesen werden kann, z.B. im Falle häuslicher Gewalt sowie die rechtlichen Folgen des freiwilligen Auszugs eines Ehegatten sowie die Teilung des Hausrates und der Haushaltsgegenstände.
Beratung bei sog. Aussperrungen, wenn einer der Ehegatten den anderen nach der Trennung aussperrt und z.B. das Schloss auswechselt.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Unterstützung bei der Stellung von Anträgen auf Zuweisung der Ehewohung als auch die Vermeidung aus der Ehewohnung verwiesen zu werden.
Unterstützung wieder Zugang zur Wohnung zu erhalten im Falle einer Aussperrung.
Aufteilung des Haurates als auch die Klärung was unter Haurat fällt. Herausgabeansprüche bei Alleineigentum und bei persönlichen Gegenstände welche keinen Hausrat darstellen.
Gewaltenschutz
Beratung im Falle von häuslicher Gewalt, Gewalt im allgemeinen sowie Bedrohung und Belästigung (Stalking).
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Unterstützung bei der Einleitung von Gewaltenschutzmaßnahmen nach dem Gewaltenschutzgesetz in Form von Kontakt- und Näherungsverbote und Zuweisung der Wohnung als auch deren Vermeidung.
Einleitung gerichtlicher Schritte auch in Eilverfahren (einstweilige Anordnung) als auch die Verteidigung gegen solche Maßnahmen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Ansprüche von Lebenspartnern bei bestehender Lebensgemeinschaft und nach deren Trennung.
WIE KANN ICH IHNEN HELFEN ?
Beratung bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei gemeinsamen Eigentum und gemeinsamen Schulden.
Was geschieht mit der gemeinsamen Mietwohnung oder Eigentum oder was geschieht wenn nur einer der beiden Lebenspartner Mieter oder Eigentümer der bisherigen Wohnung ist.
Im Falle einer Aussperrung den Zugang zur Wohnung zu verschaffen.
Bei Gewalttaten die Einleitung von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltenschutzgesetz.